Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit den Folgen, wenn in den Ausschreibungsunterlagen irrtümlicherweise der Auftraggeber falsch bezeichnet wurde.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 8 BVergG 2006; § 80 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit den Folgen, wenn in den Ausschreibungsunterlagen irrtümlicherweise der Auftraggeber falsch bezeichnet wurde.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 8 BVergG 2006; § 80 Abs 1 BVergG 2006
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