Zusammenfassung: Das BVA setzte sich mit der Frage auseinander, ob fehlerhafte Angaben über die Stillhaltefrist zu einer Verlängerung der Antragsfrist führen können und welche Sorgfaltspflichten hierbei von einem beteiligten Unternehmer verlangt werden können. Mit einer Anmerkung von Johann Hackl.
Rechtsgrundlagen: § 131 BVergG 2006