Zusammenfassung: Der VwGH prüfte in der Entscheidung, in welchem Zeitpunkt die Eignung im Vergabeverfahren nachgewiesen werden muss und ob der entsprechende Zeitpunkt auch unabhängig von der Möglichkeit zur Nachreichung von Eignungsnachweisen beurteilt werden soll.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 BVergG 2006