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Wettbewerbsverstoß wegen Mehrfachbeteiligung als Mitglied einer BIEGE und als Subunternehmer

VergaberechtJudikaturAnm. v. Thomas GruberZVB 2010/33ZVB 2010, 105 - 107 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Das BVA prüfte in der Entscheidung zentrale Aspekte des § 19 Abs 1 BVergG 2006 hinsichtlich des Grundsatzes des freien und lauteren Wettbewerbs. Geprüft wurde hierbei, inwieweit die Namen und die Anzahl der Bewerber bei Ausschreibungen gegenüber Mitbewerbern geheim zu halten sind.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006

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