Zusammenfassung: Das BVA hatte Fragen iZm Feststellungsanträgen einer Klärung zuzuführen. Welche Wirkung entfaltet ein nach Ablauf der Anfechtungsfrist eingebrachter Antrag?
Rechtsgrundlagen: § 332 Abs 3 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte Fragen iZm Feststellungsanträgen einer Klärung zuzuführen. Welche Wirkung entfaltet ein nach Ablauf der Anfechtungsfrist eingebrachter Antrag?
Rechtsgrundlagen: § 332 Abs 3 BVergG 2006
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