Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA zu prüfen, ob Pauschalgebühren für den Teil zu ersetzen sind, der derzeit einem Verordnungsprüfungsverfahren unterliegt. Ist das Verfahren aufgrund einer Aussetzungssituation einer Vorfrage zuzuführen?
Rechtsgrundlagen: § 318 BVergG
Schlagwörter: