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§ 320 Abs 1 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2010/19ZVB-LSK 2010, 58 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit nicht aufgegriffene Ausscheidungsgründe bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages heranzuziehen sind. Wozu dient dieser Sicherungszweck konkret?

Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG

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