Zusammenfassung: Der EuGH ging in der Entscheidung auf die vergaberechtliche Beurteilung der medizinischen Versorgung in Deutschland ein und ging dabei auch auf das Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Er prüfte dabei die Rolle der deutschen Krankenkasse als öffentlicher Auftraggeber, ferner die Lieferauftragsqualität bei gemischten Vorgaben und nahm abschließend zur Dienstleistungskonzession Stellung.