Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob ein Schaden aus einer Wohnung bereits mit Abschluss des Kaufvertrags eintreten kann oder ob bereits die Einräumung einer Anwartschaft hierbei eine Rolle spielen kann.
Rechtsgrundlagen: § 38 Abs 1 WEG 2002; § 1489 ABGB; § 1313a ABGB