Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, wann Verhandlungen über den Auftragsinhalt aufgenommen werden dürfen. Weiters beschäftigte er sich mit einem im Verhandlungsverfahren gelegten Erstangebot, der nicht ausschreibungskonform war.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 5 BVergG 2006; § 105 Abs 1 BVergG 2006; § 123 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006