Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit Beschaffenheitskriterien und dem notwendigen Inhalt der Zuschlagsentscheidung näher. Ist diese allen Bietern jedoch auch gleichzeitig zuzustellen oder sind etwa unterschiedliche Stillhaltefristen denkbar?
Rechtsgrundlagen: § 131 Abs 1 BVergG