Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich unter anderem dem möglichen Schaden eines Bieters im Lichte des § 320 Abs 1 Z 2 BVergG. Wie detailliert hat eine Darlegung des möglichen Schadens zu erfolgen?
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 Z 2 BVergG
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