Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich bestandfesten Festlegungen in der Ausschreibung, die nicht fristgerecht angefochten werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 321 Abs 1 BVergG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich bestandfesten Festlegungen in der Ausschreibung, die nicht fristgerecht angefochten werden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 321 Abs 1 BVergG
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