Zusammenfassung: Der Beitrag von Johannes Schramm thematisiert die Auswirkungen der BVergG-Novelle 2009 auf die neugestalteten Bereiche der Eignungsnachweise und der Eignungsprüfung. Dabei wird vor allem den Folgen mangelhafter Eigenerklärungen sowie der Erklärungspflicht von Subunternehmern Raum geboten.
Rechtsgrundlagen: § 70 Abs 3 BVergG; § 103 Abs 3 BVergG