Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob die Reihung von Angeboten durch den Auftraggeber Auswirkungen auf die Antragslegitimation haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVerG 2006; § 4 Abs 3 VergabenachprüfungsG Vlbg
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob die Reihung von Angeboten durch den Auftraggeber Auswirkungen auf die Antragslegitimation haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVerG 2006; § 4 Abs 3 VergabenachprüfungsG Vlbg
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