Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg beschäftigte sich mit dem Fall eines Anbieters im Hinblick auf etwaige Preisabsprachen, der einmal als Bieter in eigener Sache und gleichzeitig als Subunternehmer eines anderen Bieters aufgetreten ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 BVerG 2006; § 129 Abs 1 BVerG 2006