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Macht die Einladung aller geeigneten Bieter zur Angebotslegung das nicht offene Verfahren zu einem offenen? - Replik auf ZVB 2009/45

VergaberechtJudikaturFranz PachnerZVB 2009/67ZVB 2009, 252 - 254 Heft 9 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, wieviele Angebote für einen ausreichenden Wettbewerb im Vergabeverfahren notwendig sind und wie die Angebotslegung bei einem nicht offenen Verfahren iSd § 25 Abs 3 BVergG 2006 durchzuführen ist.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 BVerG 2006; § 103f BVerG 2006

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