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Bedeutung von Bieteranfragebeantwortungen für die Auslegung der Ausschreibung, Beurteilung der Subunternehmerstellung

RechtsprechungVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB 2009/55ZVB 2009, 209 - 216 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt das BVA fest, dass Beantwortungen von Bieteranfragen durch den AG zu den Ausschreibungsbestimmungen auch für die Auslegung der Ausschreibung von Relevanz seien. Weiters äußert sich das BVA zur Beurteilung der Subunternehmerstellung. Mit einer ausführlichen Anmerkung von Ilse Lesniak.

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