Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt das BVA u.a. fest, dass der Gesetzgeber die Aufforderung zur Anbotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung als erste gesondert anfechtbare Entscheidung festlegt.
Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG 2006
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