Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit den Erfordernissen für eine Subsumtion unter den Ausnahmetatbestand des § 10 Z 2 BVergG 2006.
Rechtsgrundlagen: § 10 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit den Erfordernissen für eine Subsumtion unter den Ausnahmetatbestand des § 10 Z 2 BVergG 2006.
Rechtsgrundlagen: § 10 BVergG 2006
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