Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit der Frage der Umgehung der mangels Anfechtung bestandfest gewordenen Ausschreibungsbestimmungen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006; § 321 Abs 2 BVergG
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Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit der Frage der Umgehung der mangels Anfechtung bestandfest gewordenen Ausschreibungsbestimmungen.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006; § 321 Abs 2 BVergG
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