Zusammenfassung: Die Autoren nehmen in ihrem Beitrag Bezug auf die im Jänner 2008 in Kraft getretene Rechtsmitteländerungsrichtlinie 2007/66/EG und stellen die wesentlichen Neuerungen vor, wie insbesondere die Einführung der Stillhaltefrist sowie die Möglichkeit zur Unwirksamkeitserklärung von Verträgen.
Rechtsgrundlagen: § 43 BVergG; § 131 BVergG; § 132 BVergG; § 334 BVergG; Rechtsmitteländerungsrichtlinie 2007/66/EG