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§ 21 Abs 3 BVergG 2002

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtReinhard Grasböck - Victoria Mugli-Maschek - Margit Möslinger-Gehmayr - Gerhard Prünster - Angela Schidlhof (Betreuung BVA-Leitsätze)ZVB-LSK 2009/20ZVB-LSK 2009, 81 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 21 Abs 3 BVergG 2002

Das BVA äußert sich in der vorliegenden Entscheidung dahingehend, dass der Auftraggeber verpflichtet sei alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass ein an der Erstellung der Unterlagen eines Vergabeverfahrens beteiligter Bieter keinen Wettbewerbsvorteil habe.

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