§ 21 Abs 3 BVergG 2002
Der VwGH stellt in der vorliegenden Entscheidung fest, dass bei Beteiligung an der Erstellung der Unterlagen eines Vergabeverfahrens ein Wettbewerbsvorteil vorliege.
VwGH 2005/04/0082
§ 21 Abs 3 BVergG 2002
Der VwGH stellt in der vorliegenden Entscheidung fest, dass bei Beteiligung an der Erstellung der Unterlagen eines Vergabeverfahrens ein Wettbewerbsvorteil vorliege.
VwGH 2005/04/0082