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§§ 125 ff BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtReinhard Grasböck - Victoria Mugli-Maschek - Margit Möslinger-Gehmayr - Gerhard Prünster - Angela Schidlhof (Betreuung BVA-Leitsätze)ZVB-LSK 2009/21ZVB-LSK 2009, 81 Heft 3 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Bei einem auffälligem Angebotsergebnis ist die Auftraggeberin zu einer vertieften Angebotsprüfung gem § 125 BVergG 2006 angehalten.

Rechtsgrundlagen: §§ 125 ff BVergG 2006

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