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§ 32 Abs 1 Z 1 GewO

ZVB-LeitsatzkarteiGewerberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2009/92ZVB-LSK 2009, 342 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die Frage zu behandeln, ob auch Vorarbeiten und Vollendungsarbeiten auf Gebieten anderer Gewerbe erbracht werden können, um vom Gewerbetreibenden vertriebene Produkte marktfähig zu machen.

Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 1 Z 1 GewO

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