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§ 25 Abs 3 BVergG; § 103 Abs 6 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2009/79ZVB-LSK 2009, 306 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Das Bundesvergabeamt hatte sich in seiner Entscheidung differenzierend mit offenen und nicht offenen Verfahren auseinanderzusetzen und zwar je nachdem, ob die Anzahl der einzuladenden Unternehmen vorgegeben ist oder nicht.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 3 BVergG; § 103 Abs 6 BVergG

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