Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung widmete sich das BVA eingehend der Frage der Ausschreibungserstellung. Konkret wurde dargelegt, welche Vorarbeit zumutbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 9 BVergG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung widmete sich das BVA eingehend der Frage der Ausschreibungserstellung. Konkret wurde dargelegt, welche Vorarbeit zumutbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 9 BVergG
Schlagwörter: