Zusammenfassung: Die Entscheidung hatte die nach BVerG notwendige Teilrechtsfähigkeit eines Vereins zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG; § 1 VerG
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Zusammenfassung: Die Entscheidung hatte die nach BVerG notwendige Teilrechtsfähigkeit eines Vereins zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG; § 1 VerG
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