Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Frage der völligen Wahlfreiheit des AG negativ und stellt diese den Grundsätzen des Vergaberechtes gegenüber.
Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG; § 231 Abs 3 BVergG
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Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Frage der völligen Wahlfreiheit des AG negativ und stellt diese den Grundsätzen des Vergaberechtes gegenüber.
Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG; § 231 Abs 3 BVergG
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