Zusammenfassung: In der Entscheidung wird klargestellt, dass auch im Vergabewesen die Auslegungsregeln des § 914ff ABGB Anwendung finden.
Rechtsgrundlagen: § 79 BVergG
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Zusammenfassung: In der Entscheidung wird klargestellt, dass auch im Vergabewesen die Auslegungsregeln des § 914ff ABGB Anwendung finden.
Rechtsgrundlagen: § 79 BVergG
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