Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall werden "Aufgaben nicht gewerblicher Art" anhand verschiedener Gesichtspunkte definiert, wobei fallweise auf die konkreten Umstände abgezielt wird.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall werden "Aufgaben nicht gewerblicher Art" anhand verschiedener Gesichtspunkte definiert, wobei fallweise auf die konkreten Umstände abgezielt wird.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG
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