Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall wurde die Begrifflichkeit "Aufgaben im Allgemeininteresse" behandelt, vor allem bezüglich der Frage, wie eben diese Aufgaben zu interpretieren seien.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG
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Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall wurde die Begrifflichkeit "Aufgaben im Allgemeininteresse" behandelt, vor allem bezüglich der Frage, wie eben diese Aufgaben zu interpretieren seien.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG
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