Zusammenfassung: In der Entscheidung wurde thematisiert, ob die angebotenen Produkte mit den Leitprodukten ident sein müssen oder ob Abweichungen möglich sind, solange es der Zielerreichung der Ausschreibung dient. Dem entsprechend ist eine Gleichwertigkeitsprüfung auszuführen und zu klären, ob Ausschreibungskonformität gegeben ist. Der Beitrag schließt mit einem Praxistipp von Markus Schlamadinger.