Zusammenfassung: Die Entscheidung setzt sich mit der Frage von Barauslagen auseinander, die aufgrund mangelhafter und somit schadenskausaler Ausschreibungsunterlagen entstanden sind.
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 1 AVG; § 76 Abs 2 AVG
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Zusammenfassung: Die Entscheidung setzt sich mit der Frage von Barauslagen auseinander, die aufgrund mangelhafter und somit schadenskausaler Ausschreibungsunterlagen entstanden sind.
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 1 AVG; § 76 Abs 2 AVG
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