Zusammenfassung: Das vorliegende Erkenntnis hat festgestellt, dass Kalkulationssätze betreffend Lohnnebenkosten unterschritten werden können, weil diese auf Durchschnittserwartungen basieren. Weiters hat der AG bei mehreren zu erwartenden Werten diese insofern zu konkretisieren, als alle Bieter von dem selben Wert ausgehen. Johann Hackl beendet den Beitrag mit seinem "Praxistipp".