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Der AG darf von seinen Festlegungen nicht abweichen

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB 2009/78ZVB 2009, 289 - 292 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Sobald der AG die Prüfung von Angeboten an eine Bewertungskommission überträgt, tritt er dieser das "Recht auf Prüfung" an seiner statt ab. Albert Oppel kommentiert dies weiter in seinem "Praxistipp".

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 5 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG

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