Pachner faßt in seinem Kurzbeitrag die Eckpunkte der Entscheidung des VwGHs 27.5.2009, 2008/04/0041 zusammen, in der dieser zu bestandsfest gewordenen Ausschreibungsbedingungen im Nachprüfungsverfahren Stellung genommen hat. Steindl geht im 2. Kurzbeitrag danach auf den Umfang der Transparenzpflichten bei den Auswahlkriterien ein, mit denen sich der EuGH in der Rs Sharpston beschäftigen mußte.
VwGH 27.5.2009, 2008/04/0041; EuGH C-199/07 (Schlußantrag)