§ 68 Abs 1 BVergG 2006; § 37 Abs 1 WrLVergG 1995
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit in der Vergangenheit liegende Verletzungen von mit öffentlichen Auftraggebern geschlossenen Leistungsverträgen zur Unzuverlässigkeit des Bieters führen können.