Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Gestaltung von Ausschreibungen zur Beschaffung nicht prioritärer Dienstleistungen zu erfolgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Gestaltung von Ausschreibungen zur Beschaffung nicht prioritärer Dienstleistungen zu erfolgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG 2006
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