Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die ÖBB-Immo öffentlicher Auftraggeber ist. Woraus ergibt sich dies? Was folgt daraus? Die Entscheidung wird von Wolfgang Pointner kommentiert.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 BVergG 2006