Zusammenfassung: Die Entscheidung prüfte, ob Verhandlungsverfahren wegen der mangelnden Transparenz eine Ausnahme darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Entscheidung prüfte, ob Verhandlungsverfahren wegen der mangelnden Transparenz eine Ausnahme darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 BVergG 2006
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