Zusammenfassung: Die Entscheidung prüfte, ob die Untersagung der Zuschlagerteilung in einem dem Verfahren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zugrunde liegenden Verfahren eine geeignete Maßnahme iSd BVergG 2006 darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 2 BVerG 2006
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