Zusammenfassung: Die Entscheidung hält fest, daß die Auftraggeberin verpflichtet ist, Verdachtsmomente mit der Bietergemeinschaft zu erörtern.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 1 BVergG 2006; § 68 Abs 1 Z 5 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Entscheidung hält fest, daß die Auftraggeberin verpflichtet ist, Verdachtsmomente mit der Bietergemeinschaft zu erörtern.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 Z 1 BVergG 2006; § 68 Abs 1 Z 5 BVergG 2006
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