Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßt sich mit der Frage, in wieweit eine Auftraggeberin Verdachtsmomente mit der Bietergemeinschaft erörtern und dieser Gelegenheit geben muß, diese zu entkräften.
Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006