Zusammenfassung: Der Beitrag befaßt sich mit einer Entscheidung des BVA vom 1.2.2008, in dem er auf die Antragslegitimation einer Antragsstellerin im Nachprüfungsverfahren einging. Insbesondere wurde auf die Frage der Kosten- bzw. der Aufwandsverschiebung zwischen verschiedenen Positionen eingegangen, falls diese in den Unterlagen der Ausschreibung untersagt wurden.