Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Schlußantrag von GA Kokott in der Rs. pressetext gegen Republik Österreich ein. Er beleucht die europarechtlichen Vorgaben aus den einschlägigen Richtlinien, er geht auf die Anwendung der essential facilities Doktrin ein und analysiert das Verhältnis des österreichischen BVergG zu den europarechtlichen Vorgaben. Johannes Schramm und Sebastian Feuchtmüller gehen danach in ihrer Glosse auf die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung im Hinblick auf das österreichische BVergG ein.