Das Verfahren setzte sich mit dem Umfang des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens auseinander und prüfte, welche Rechte dem Betroffenen im Nachprüfungsverfahren zustehen.
Das Verfahren setzte sich mit dem Umfang des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens auseinander und prüfte, welche Rechte dem Betroffenen im Nachprüfungsverfahren zustehen.