Zusammenfassung: Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren musste die BVA die Fragen klären, ob die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH dem Geltungsbereich des BVergG 2006 unterliegt und, ob die Wahl des getroffenen Vergabeverfahrens im Zuge eines Bahnhofprojekts - es ging dabei um die Durchführung eines geladenen Wettbewerbsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung - zu Recht erfolgte.
Rechtsgrundlagen: BVergG 2006