Zusammenfassung: Das BVA äußerte sich zu ihrer Prüfbefugnis für die von der Antragsstellerin vorgebrachten Beschwerdepunkte und stellte klar, wovon die Prüfbefugnis abhängig ist.
Rechtsgrundlagen: § 312 BVergG; § 322 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA äußerte sich zu ihrer Prüfbefugnis für die von der Antragsstellerin vorgebrachten Beschwerdepunkte und stellte klar, wovon die Prüfbefugnis abhängig ist.
Rechtsgrundlagen: § 312 BVergG; § 322 BVergG
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